Kostenfreier Bürgertest ab 01.07.2022 nach Fesstellung im Zentrum möglich für
PCR Testmöglichkeiten | PoC PCR | rt-PCR
Selbstzahler haben die Möglichkeit, einen PCR Test gegen Entgelt zu veranlassen, z.B. für Ihre Urlaubsreise. Die Testung erfolgt mittels der Point of Care ID-Now Technologie (rt-PCR/NAT) in nur 2-3 Stunden sowie alternativ mittels eines Echtzeit rt-PCR. Sie verfügen dann über ein verlässliches Ergebnis inkl. eines international gültigen Testzertifikates, welches Sie sich in Englisch, Deutsch oder Französisch downloaden können. Bitte vergessen Sie zur Messung keinesfalls Ihr Reisedokument (Pass, Perso). Ohne Passnummer wird kein PCR Reisedokument von uns ausgestellt.
Bitte vergewissern Sie sich für Ihre geplante Reise genau, ob regulatorische Einschränkungen der Testmethodik vorliegen und welche Sie wirklich benötigen. (Manchmal sind Antigentests auch ausreichend). Gängige PCR Methoden sind “INAT”, “LAMP”, “NAAT/NAT”, “NEAR”, “RT-PCR” u.a. . Eine Haftung aus der Anerkennung Dritter für jegliche unserer Testungen oder jegliche andere Folgen schließen wir vollumfänglich aus. Eine Beratung zu Einreisebestimmungen in Drittländer leisten wir nicht, das liegt in Ihrer eigenen Verantwortung im Rahmen Ihrer individuellen Reiseplanung.
Als Bestätigungstest auf einen positiven Antigen Schnelltest können Sie bei uns einen für Sie kostenfreien PCR Test veranlassen. Das Ergebnis dieses Bestätigungstests liegt gewöhnlich taggleich (bis 24h später) je nach Auslastung vor. Sie müssen hierzu ein positives Antigen-Schnelltest Zertifikat einer anerkannten Teststelle vorlegen oder ihr positiv ausgefallenes Selbsttestkit mitbringen was wir einbehalten werden. Ebenfalls als eindeutig festgestellte Kontaktperson durch den Arzt oder durch den OEGD haben sie Anspruch auf eine Testung. Nachweise per Bildern, Fotos, Email oder socialmedia erkennen wir nicht an.
Ein kostenfreier PCR-Test auf Grund eines ärztlichen Attestes was nicht innerhalb des OEGD durchführbar ist (etwa weil Sie bspw. aus besonderen Gründen nicht geimpft werden können) ist hier nicht möglich! Sie können aber immer einen privaten Selbstzahlertest veranlassen.
Kinder unter 6 Jahren werden bei uns mittels PCR Saliva getestet (mind. 30 sekunden speziellen Tupfer lutschen), bitte wenden Sie sich für andere Methodiken an Ihren Kinder- oder Hausarzt. Im begründeten Einzelfall wird der Arzt auf uns zukommen.
Coronatest für Kontaktpersonen
Nach der Testverordnung des Bundes bieten wir für Kontaktpersonen die kostenlose Antigen- sowie PCR-Testung auf SARS-CoV2 an.
Zu dieser Gruppe gehören folgende Personen:
- Enge asymptomatische Kontaktpersonen von Personen mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion.
- Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten
- Personen welche vom Arzt eine Überweisung hierzu erhalten haben.
Bitte bringen Sie in diesem Fall eine entsprechende Quarantänebescheinigung der zuständigen Behörde.
Falls Sie einen Termin ausmachen möchten klicken Sie bitte hier.
Bei der Testung handelt es sich um eine Dienstleistung der Apotheke im Auftrag des Öffentlichen Gesundheutsdienst (ÖGD) nach §6 Absatz1 Corona-Test-VO.
Ich bin geimpft - muss ich noch testen?
Dazu verfolgen Sie die Publikationen des RKI / der STIKO hier:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Corona Warn App Anbindung - klar!
Sie haben Optional die Möglichkeit, Ihr Ergebnis an die Corona Warn App (CWA) zu übermitteln.
Der Link hierzu (das Opt-In) ist in Ihrer Bestätigungs-Email zum Termin enthalten!
Wie lange ist ein Schnelltest gültig?
Die “Gültigkeit” eines durchgeführten Antigen-Schnelltests ist von der Stelle abhängig, an der oder für die Sie das Zertifikat benötigen.
Fragen Sie im Zweifel immer dort / an der Stelle nach, wo sie das Zertifikat benötigen! Und planen Sie danach Ihre passende Testzeit.
Wir haben darauf keinen Einfluss.
Unsere Zertifikate können in Deutsch, Englisch oder Französisch abgerufen werden uns sind weltweit gültig.
Welcher Schnelltest wird verwendet?
Wir verwenden nur Test, die über die BfArm – Liste zugelassen sind:
https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests
Hier werden nur solche Tests gelistet, welche durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegte Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Dieser Test hat im Vergleich mit anderen gelisteten Tests eine der höchsten Sensitivitäten/Spezifitäten (nach Herstellerangaben) und ist damit sicherer als andere Tests (siehe auch “Was bedeutet Sensitivität und Spezifität“). Einen weiteren Vorteil bringt die Anwendungsmöglichkeit sowohl im Rachen als auch im Nasenrachen.
Was bedeutet Sensitivität und Spezifität und wie hoch sind diese bei dem verwendeten Test?
Die Sensitivität eines Tests gibt an, bei wieviel Prozent der positiv Getesteten der Test die Infektion korrekt erkennt. Ein Test mit einer Sensitivität von 96% zeigt also bei 96 von 100 Menschen korrekt eine Infektion an. Vier infizierte Personen erhalten somit ein sogenanntes „falsch-negatives“ Ergebnis.
Die Spezifität gibt dagegen an, wie sicher der Test eine gesunde Person als solche erkennt. Hat ein Test eine Spezifität von 95% liefert bei 95 von 100 gesunden Menschen ein korrekt negatives Ergebnis. Bei fünf Gesunden schlägt der Test fälschlicherweise an (sog. „falsch-positives“ Ergebnis).
Wir verwenden den Test der Firma Roche Diagnostics© mit einer hohen Sensitivität von 96,52%, und einer hohen Spezifität von 99,68% oder der Firma Abbott Rapid Diagnostics mit seinem Test Panbio (Sensitivität 91,40%, Spezifität 99,8%; jeweils nach Herstellerangaben).
Wie funktioniert ein Corona-Schnelltest?
Schnelltests weisen Virusproteine in einer Abstrichprobe der zu testenden Person nach und funktionieren ähnlich wie ein Schwangerschaftstest. Dafür wird ein Abstrich im Rachen oder Nasenrachen gesammelt und auf einen Testträger aufgebracht. Sind in der Abstrichprobe Viruspartikel enthalten, färbt sich der Test im entsprechenden Bereich und zeigt so ein positives Ergebnis an. Färbt sich lediglich ein Kontrollbereich, ist das Ergebnis negativ. Färbt sich nur der Testbereich jedoch nicht der Kontrollbereich, ist der Test ungültig.
Wie läuft die Abstrichentnahme?
Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Abhängig vom verwendeten Schnelltest werden unterschiedliche Zugangswege bevorzugt. Unser medizinisch geschultes Personal wurde für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren nach seiner Entscheidung durchführen. Im Rahmen einer PCR Testung kann auch eine saliva testung engewendet werden, z.B. bei Kindern.
Wer kann einen Coronaschnelltest im Corona-Schnelltestzentrum Eberbach durchführen lassen?
In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html).
Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Sie werden vor dem Betreten der Teststation befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot). Zusätzlich wird kontaktlos vor dem Betreten der Teststation Fieber gemessen. Wenn Sie Symptome aufweisen sollten, wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst (tel. 116 117).
Kann ich den Schnelltest nicht auch einfach selbst machen?
Wir wissen, dass die Aussagekraft des Tests ganz entscheidend von der korrekten Durchführung des Abstrichs abhängig ist!
Wird zu wenig Material oder Material an der falschen Lokalisation gesammelt, ist die Aussagekraft des Tests stark eingeschränkt oder wertlos. Da die Probe an der Rachenhinterwand oder im Nasenrachen gesammelt werden muss, ist es unwahrscheinlich, dass man dies an sich selbst oder anderen ohne vorherige Schulung korrekt durchführt. Ein Zertifikat über das Ergebnis des Schnelltests erhalten Sie von uns zudem nur nach professionellem Abstrich.
Was ist der Vorteil des Schnelltests?
Aufgrund der Funktionsweise des Schnelltests erhält man das Ergebnis bereits nach 10-15 Minuten. Schnelltests benötigen kein Labor zur Auswertung und sind daher einfacher verfügbar. Studien zeigten, dass eine sehr hohe Viruslast beim Patienten häufig schon vor dem Auftreten von Symptomen besteht (He, X., Lau, E.H.Y., Wu, P. et al. Temporal dynamics in viral shedding and transmissibility of COVID-19. Nat Med 26, 672–675 (2020). https://doi.org/10.1038/s41591-020-0869-5). Patienten sind also schon vor dem ersten Auftreten von Symptomen sehr ansteckend für andere Personen. Schnelltests können daher die Zeit, in denen diese Personen unbemerkt weitere Personen infizieren verringern. Sie erhöhen die Chance, Personen zu identifizieren, die unwissentlich möglicherweise andere Menschen anstecken würden.
Kann ich mehrere Personen gleichzeitig anmelden?
Das geht hierbei nicht!
Es handelt sich hierbei um individuelle Patientendaten und Befundergebnisse, die nur in einem persönlich gesicherten Raum und nur für oder unter Mitwirkung der einzelnen Person sichtbar sein dürfen. Daher gilt stets: Ein Termin = eine Person.
Muss ich nach negativem Test Abstand und Quarantäne einhalten?
Ja. Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch-negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden.
Bedeutet ein negatives Testergebnis, dass ich nicht infiziert bin?
Nicht immer. Ein negatives Testergebnis mit einem Antigen-Schnelltest bedeutet nicht, dass man grundsätzlich nicht infiziert ist. Es bedeutet aber, dass man an diesem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden ansteckt – denn gerade dann, wenn man besonders infektiös ist, schlägt der Test auch schneller an.
Entbindet mich ein negativer Schnelltest von den Hygiene- oder Abstandregeln bzw. der Einschränkung der Anzahl von Personen, die ich treffen darf oder anderer Regeln?
Nein.
Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden.
Bedeutet ein positives Testergebnis, dass ich infiziert bin?
Nicht immer. In sehr seltenen Fällen gibt es auch Kreuzreaktionen mit anderen Erregern oder andere Gründe für ein falsch-positives Ergebnis. Daher muss jeder positive Schnelltest auch durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Da es sich bei Corona um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, wird das positive Ergebnis umgehend von uns an das Gesundheitsamt gemeldet.
Gilt der Schnelltest für Rückkehrer aus Risikogebieten?
Ja. Aktuell (Stichtag 08.12.2020) ist es möglich, die Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet nach 5 Tagen durch einen Test zu verkürzen. Hier wird auch ein Schnelltest akzeptiert. (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html). Bitte informieren Sie sich gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung für Ihr Bundesland und bundesweit. Sie erhalten Ihr Testergebnis per verschlüsseltem Download in Form eines offiziellen schriftlichen Attests.
Reicht ein Schnelltest für die Einreise in ein anderes Land, welches einen negativen Test fordert?
Hier sind die Auflagen unterschiedlich und ändern sich häufig. In vielen Ländern reicht jedoch das schriftliche Ergebnis einer offiziellen Corona-Teststelle, welches den Schnelltest durchführt, für die Einreise aus. Zu diesem Zweck erhalten Sie bei uns das Zertifikat in 3 Sprachen zur Verfügung gestellt.
Was unterscheidet den Corona Schnelltest von der PCR oder einer analogen molekularbiologischen Methode?
Polymerase-Kettenreaktion (PCR; engl.: polymerase chain reaction) ist ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren und weißt das Erbmaterial des Virus. Das Testverfahren benötigt für die Auswertung ein Labor und braucht dafür einige Stunden. Die PCR ist der Goldstandart in der Diagnostik von Viren, ist jedoch nur begrenzt verfügbar. Durch die Bundesregierung wurde klar geregelt, wer mittels PCR getestet werden soll, um die vorhandenen Kapazitäten nicht zu überfordern (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html#c19143).
Kann ich das Geld für den Schnelltest von meiner Krankenkasse zurückerhalten?
Dies hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bitte prüfen Sie dies im Vorfeld, bei Bezahlung erhalten Sie einen elektronischen Zahlungsbeleg.
Ab welchem Alter darf ich einen Corona-Schnelltest machen?
Grundsätzlich ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Bis zu einem Alter von 18 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Für jüngere Kinder verweisen wir auf die Kinderarztpraxen.
Was kann der Corona Schnelltest nicht?
Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln sowie alle weiteren geltenden Bestimmungen müssen weiter eingehalten werden.
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